Anrede Fraktion CH/GRÜNE/GLP Die stadträtlichen Anträge 1+2 waren unbestritten. Antrag 3 gab zu reden. Einige von uns sind der Meinung, dass Mitglieder des Stadtrats die Prämien dieser optionalen Versicherung durch durch die Thurgauische Bürgschaftsgenossenschaft (TBG) selbst tragen sollen. Das Argument der kleinen Beträge führen sowohl Befürtworter*innen als auch Ablehnende ins Feld. Da SR weder Stadtbus-GA noch gratis Schwimmbadeintritte etc. hat, können jene mit der ablehnenden Haltung zur Erheblicherklärung dem Stadtrat folgen, dass wenigstens diese Prämien als sogenannte Attraktiverung über den allgemeinen Finanzhaushalt getragen werden sollen. Hat doch eine Abwahl direkt mit der besonderen Exponiertheit dieses Amts zu tun. Grossmehrheitlich werden wir den Anträgen des Stadtrats folgen, denn auch wenn der dritte Teil als nicht erheblich erklärt wird, wird die Frage der Finanzierung der Prämien erst im auszuarbeitenden Reglement geregelt - unabhängig davon, was wir heute beschliessen. Folgendes wollen wir unbedingt noch erwähnen: Die auf S. 3 ganz unten und auf S. 4 oben erwähnte Gesamtschau bei einer Revision des Reglements über die Besoldung der Mitglieder des Stadtrates unterstützen wir ausdrücklich. Viel wichtiger für die Attraktivität und v.a. die Wirkungskraft eines Stadtratamtes ist für uns die dem Amt angemessene Höhe der Pensen der nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrates. Ob das heute noch in Ordnung ist, darf stärker in Frage gestellt werden werden, als wer die Abwahlversicherungsprämien zu tragen hat.